Hamburg/Norderstedt, 11. März 2026. Die AuA24 AG sowie zehn der wirtschaftlich verbundenen Unternehmen haben beim Amtsgericht Norderstedt Antrag auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Als vorläufigen Insolvenzverwalter und Gutachter bestellte das Gericht den renommierten Hamburger Insolvenzrechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm. Der vorläufige Insolvenzverwalter macht sich derzeit gemeinsam mit seinem Team vor Ort ein Bild der Lage. Alle Unternehmen, die Insolvenzanträge gestellt haben, haben ihren Sitz in Norderstedt und beschäftigen zusammengenommen rund 110 Mitarbeiter.
Inmitten der laufenden Verfahren gibt es eine erschütternde Nachricht: Der Gründer und Vorstand der AuA24 AG, Tobias P. Metz, ist in der Nacht vom vergangenen Sonntag (8. März) zu Montag bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückt. In den ersten Tagen nach den Insolvenzanträgen hatte Metz die vorläufige Insolvenzverwaltung noch mit Informationen unterstützt.
Eine erste Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse bei den insolventen Firmen zeigt eine deutliche Lücke zwischen den Erlösen aus dem operativen Geschäft und der Kostenstruktur dieser Gesellschaften. Zwar erscheint das ursprüngliche Geschäftsfeld – präventiver Arbeitsschutz für mittelständische Unternehmen – profitabel und stark wachsend. Doch reichten nach derzeitigem Stand der Ermittlungen diese Erlöse nicht aus, um die erheblichen Kosten des zweiten Geschäftsfeldes – der erfolgreichen Entwicklung von Cybersecurity-Software – aus eigener Kraft auszugleichen.
Die Finanzierung der Unternehmen erfolgte in der Vergangenheit maßgeblich über Zuschüsse, die aus Verkäufen von Aktien der AuA24 AG resultierten. Die Verkäufe erfolgten entweder durch Tobias P. Metz privat oder durch seine Gesellschaft TPK Vermögensverwaltungs KG. Bezüglich dieser Verkäufe prüft die BaFin aktuell den Verdacht eines Verstoßes gegen die Prospektpflicht. Eine abschließende Bewertung durch die BaFin liegt zwar noch nicht vor. Die laufende Prüfung durch die BaFin führte jedoch dazu, dass diese Art der Finanzierung nicht mehr fortführbar war, sodass die Unternehmen Insolvenzanträge stellen mussten.
Soweit eine ausreichende Insolvenzmasse in den einzelnen Verfahren festgestellt werden kann, werden diese eröffnet und die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert. Die Aktionäre der AuA24 AG hingegen sind als Gesellschafter keine Gläubiger der Gesellschaft.
Eventuelle Ansprüche der Aktionäre im Zusammenhang mit dem Erwerb der Aktien können sich allenfalls gegen die TPK Vermögensverwaltungs KG oder gegen Tobias P. Metz persönlich richten. Spätestens durch das Ableben von Herrn Metz ist die TPK Vermögensverwaltungs KG, deren alleiniger persönlich haftender Gesellschafter er war, kraft Gesetzes aufgelöst. Derartige Ansprüche könnten sich somit nur noch gegen den Nachlass richten.
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hww hermann wienberg wilhelm ist ein auf Rechtsberatung, Restrukturierung, Insolvenz- und Zwangsverwaltung spezialisierter Dienstleister. Mit mehreren hundert Mitarbeitern ist hww an mehr als 20 Standorten in Deutschland vertreten und verfügt über ein eigenes internationales Netzwerk. hww Insolvenzverwalter waren bundesweit bereits in tausenden Insolvenzverfahren tätig. U.a. verantworteten hww-Partner die Sanierung von börsennotierten Solar-Unternehmen wie Q.Cells, des Baukonzerns Holzmann, des Automobilherstellers Karmann, der Einzelhandelskette Woolworth Deutschland und des Onlinehändlers getgoods.
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