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Keine Investorenlösung für Meyer Burger?

Der Investorenprozess für die beiden deutschen Standorte des Schweizer Solarzellen-Unternehmens „Meyer Burger“ hat bisher zu keinem Ergebnis geführt. Die Geschäftsbetriebe der „Meyer Burger (Germany) GmbH“ in Hohenstein-Ernstthal (bei Chemnitz) sowie der Solarzellen-Produktion „Meyer Burger (Industries) GmbH“ (Bitterfeld-Wolfen und Hohenstein-Ernstthal) mussten deshalb am 1. September eingestellt werden. Die Mitarbeiter wurden bereits mit Ausnahme kleinerer Abwicklungsteams freigestellt bzw. gekündigt, da der Insolvenzgeldzeitraum abgelaufen ist.

Zwar führen die beiden Insolvenzverwalter Prof. Dr. Lucas F. Flöther und Reinhard Klose noch Gespräche mit möglichen Investoren. Ob diese Gespräche jedoch zu einem Ergebnis führen, ist völlig offen. Zudem ist mittlerweile in beiden Unternehmen der Insolvenzgeldzeitraum abgelaufen. Deshalb waren Flöther und Klose gezwungen, den Großteil der deutschen Meyer Burger-Arbeitnehmer zu kündigen bzw. freizustellen.

Trotzdem besteht weiterhin die Möglichkeit, dass sich neue Interessenten bei den Insolvenzverwaltern melden. „Wir sind offen für zusätzliche Angebote von Investoren und bereit, erneut Verhandlungen aufzunehmen“, sagte Lucas F. Flöther, Insolvenzverwalter der Meyer Burger (Germany) GmbH. „Allerdings gibt es dafür zurzeit keine Anzeichen. Die Solarbranche in Deutschland und Europa befindet sich nach wie vor in einer höchst schwierigen wirtschaftlichen Lage.“ Flöther und Klose hatten unmittelbar nach ihrer Bestellung damit begonnen, gezielt nach möglichen Investoren zu suchen.

Bei der Meyer Burger (Germany) GmbH wurden 206 Beschäftigte freigestellt; 62 Mitarbeiter werden zunächst weiterbeschäftigt, um den Insolvenzverwalter bei den Abwicklungsaufgaben zu unterstützen. Bei der Meyer Burger (Industries) GmbH mussten 271 Beschäftigte gekündigt werden; von den gekündigten bzw. noch zu kündigenden Mitarbeitern gehören 38 dem Abwicklungsteam an. Davon ausgenommen sind Beschäftigte mit Sonderkündigungsschutz; diese werden gekündigt, sobald die zuständige Fachbehörde ihre Zustimmung erteilt hat.

„Wir bedauern außerordentlich, dass für die Mitarbeiter nach jetzigem Stand keine Weiterbeschäftigung möglich ist“, betonte Reinhard Klose. „Trotz der schwierigen Situation haben alle Arbeitnehmer vorbildliches Engagement gezeigt. An ihnen ist es sicher nicht gescheitert.“

Sollte kurzfristig doch noch eine Investorenlösung zustande kommen, ist es vorstellbar, dass der Investor den gekündigten bzw. freigestellten Mitarbeitern wieder eine Beschäftigung anbietet.

 

Über Flöther & Wissing 

Flöther & Wissing gehört zu den führenden deutschen Kanzleien auf allen Gebieten des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts. Seit über 20 Jahren bietet die Kanzlei an mittlerweile zehn Standorten branchenunabhängige und übergreifende Insolvenzverwaltung, Sachwaltung, Eigenverwaltung und Sanierungsberatung. Laut aktueller Insolvenzkanzlei-Rankings führender Fachmagazine, wie Wirtschaftswoche, FOCUS oder JUVE gehört Flöther & Wissing zu den Top-Kanzleien in Deutschland. Namenspartner Prof. Dr. Lucas Flöther ist Mitglied des Gravenbrucher Kreises, der Vereinigung der führenden Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands. Bis Anfang 2023 war er acht Jahre lang Sprecher dieser Organisation.

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Christoph Möller

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