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Aktiv-Schuh: Gläubiger stimmen Sanierungsplan zu

Berlin, 9. April 2021 – Die Gläubiger der „Aktiv-Schuh Handelsgesellschaft mbH“ haben auf ihrer gestrigen Versammlung einstimmig den Sanierungsplan für den Schuh-Einzelhändler verabschiedet. Damit steht die Sanierung des Unternehmens nach weniger als einem dreiviertel Jahr kurz vor ihrem erfolgreichen Abschluss.

„Aktiv-Schuh“ gehört mit gut 200 Mitarbeitern und 40 vorwiegend in Berlin und Brandenburg gelegenen Filialen zu den führenden Schuh-Einzelhändlern in der Region. Die Aktiv-Schuh GmbH hatte im vergangenen Jahr infolge der pandemiebedingten Frequenzrückgänge und Ladenschließungen massive Verluste hinnehmen müssen. Darauf hatte sich das Unternehmen entschieden, sich mittels eines sog. Eigenverwaltungsverfahrens neu aufzustellen.

Die Geschäftsführung hat das Verfahren genutzt, um alle erforderlichen Schritte für die finanzielle und operative Neuaufstellung des Unternehmens vorzubereiten. U.a. wurden unrentable Standorte geschlossen, Leasing-Verhältnissen angepasst und der Warenbezug neu geordnet. „Aktiv-Schuh geht aus dem Verfahren als saniertes und profitables Unternehmen hervor“, betonte Geschäftsführer Marc Leinweber nach der Gläubigerversammlung. „Das ist nicht zuletzt das Verdienst unserer Mitarbeiter und Geschäftspartner, die in dieser schwierigen Zeit loyal zum Unternehmen gestanden haben.“

„Die Zustimmung zum Sanierungsplan zeigt das große Vertrauen, das die Gläubiger in den Sanierungskurs der Geschäftsführung setzen“, ergänzte Restrukturierungsexperte Dr. Gerrit Heublein von der Kanzlei HEUBLEIN MÜLLER, der als Generalbevollmächtigter gemeinsam mit seinen Kanzlei-Kollegen Walter Müller und Marius Kern die Geschäftsführung bei der Neuaufstellung von Aktiv-Schuh unterstützt. Die Aufhebung des Eigenverwaltungsverfahrens wird noch im April erwartet.

Bei einem Eigenverwaltungsverfahren handelt es sich um ein klar strukturiertes Verfahren, mit dem sich Unternehmen grundlegend restrukturieren und sanieren können. Die Aktiv-Schuh GmbH wendet damit ein speziell im deutschen Recht vorgesehenes Sanierungsinstrument an, das die Umstrukturierung von Unternehmen erleichtern und beschleunigen soll, die zwar finanziell unter Druck stehen, aber operativ gesund sind.

Die unternehmerische Verantwortung bleibt während des Sanierungsverfahrens weiterhin in den Händen des Unternehmens selbst (“Eigenverwaltung”). Entsprechend gibt es auch keinen Insolvenzverwalter, sondern lediglich einen gerichtlich bestellten „Sachwalter“, der ähnlich wie ein Aufsichtsrat das Verfahren im Interesse der Gläubiger überwacht. Zum Sachwalter bestellte das zuständige Gericht den bekannten Sanierungsexperten Prof. Dr. Torsten Martini von der Kanzlei Leonhardt Rattunde. „Die Entscheidung der Gläubiger ist ein eindrucksvoller Vertrauensbeweis für den Sanierungsplan und die Geschäftsführung“, sagte Prof. Martini heute in Berlin. „Aktiv-Schuh befindet sich nun in einer sehr guten Ausgangsposition für die Zeit nach dem Ende der Corona-Krise.“

Pressekontakt

Christoph Möller

Tel:+49 (0) 221 80 10 87-87
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