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Deutsche Lichtmiete: Insolvenzverwalter verklagt Wirtschaftsprüfer

Oldenburg, 12. August 2024. Der Insolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete-Gruppe (DLM-Gruppe), Rüdiger Weiß, leitet mehrere Klageverfahren gegen die Wirtschaftsprüfer der Gruppe auf Schadenersatz i.H.v. 16 Mio. Euro ein. Grundlage ist ein unabhängiges Gutachten der Beratungsgesellschaft „EY Parthenon“. Dieses Gutachten bestätigt, dass die Deutsche Lichtmiete AG und ihre drei operativen Tochtergesellschaften bereits zum 31. Dezember 2019 verpflichtet gewesen waren, Insolvenzanträge zu stellen. Trotzdem hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die DLM-Jahresabschlüsse für das Jahr 2019 ohne Beanstandungen testiert.

Das Gutachten von „EY Parthenon“ hat festgestellt, dass bereits zum 31. Dezember 2019 bei allen vier DLM-Gesellschaften sowohl die liquiden Mittel als auch die Einnahmen nicht ausgereicht hatten, um die bestehenden Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus zu decken. Das Gutachten kommt deshalb zu dem Schluss, dass bei den Gesellschaften der DLM-Gruppe spätestens zu diesem Zeitpunkt keine positive Fortbestehensprognose mehr bestand. Das bedeutet, dass die Deutsche Lichtmiete AG sowie die drei operativen Tochterunternehmen jeweils insolvenzrechtlich überschuldet und deshalb verpflichtet waren, Insolvenzanträge zu stellen. Die DLM-Jahresabschlüsse für 2019 sind damit unwirksam – und entsprechend alle Jahresabschlüsse im Folgejahr.

„Nach geltendem Recht ist deshalb die beklagte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verpflichtet, den DLM-Gläubigern den dadurch entstandenen Insolvenzverschleppungsschaden zu ersetzen“, betonte Rüdiger Weiß nach Einleitung der Klage. „Außerdem ist anerkannt, dass ein ‚Ponzi-System‘ wie das der DLM-Gruppe per se zur Zahlungsunfähigkeit der betroffenen Gesellschaften führt.“ Weiß beabsichtigt, die Klageverfahren bis Ende dieses Jahres auf die fehlerhafte Testierung der Jahresabschlüsse für die drei Direktinvestitionsgesellschaften der DLM-Gruppe auszuweiten. Dadurch wird sich die Klagesumme auf 28 Mio. Euro erhöhen.

Die Klageschrift führt im Einzelnen aus, dass die beklagten DLM-Wirtschaftsprüfer verpflichtet gewesen wären, die Gesellschaften jeweils auf die Insolvenzreife hinzuweisen. Weiter heißt es: „Nachdem die Beklagten nicht nur die Jahresabschlüsse der Gesellschaften geprüft, sondern auch einen (freiwilligen) Konzernabschluss der DLM Gruppe erstellt hatten, waren ihnen deren Verhältnisse insgesamt bekannt. Insbesondere wussten sie aufgrund der Konsolidierung innerhalb der Gruppe, dass die hohen Umsätze zwischen den einzelnen Gesellschaften keine echte Ertragskraft bedeuteten und dem Invest der Anleger lediglich in sehr geringem Umfang ‚echte‘ Außenumsätze gegenüberstanden.“

Über den weiteren Verlauf der Klageverfahren entscheidet das Gericht. Den Verfahren ist jeweils ein Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren vorgeschaltet.

 

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Christoph Möller

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