Leipzig, 2. Oktober 2023. Der Leipziger Mode-Händler „Tayler Bekleidungshandelsgesellschaft mbH“ nutzt ein Eigenverwaltungsverfahren, um sich wirtschaftlich neu aufzustellen. Dem entsprechenden Antrag der Geschäftsführung hat das Amtsgericht Leipzig bereits zugestimmt. Der Geschäftsbetrieb in allen Filialen sowie das Online-Geschäft gehen währenddessen ohne Einschränkungen weiter.
„Die Eigenverwaltung ermöglicht es uns, Tayler zügig und bei voll laufendem Geschäftsbetrieb wirtschaftlich wieder auf ein solides Fundament zu stellen“, betonte Geschäftsführer Sylvio Oehme. „Wir stehen unseren Kunden während der Sanierung wie gewohnt an allen Standorten zur Verfügung. Auch Online-Bestellungen werden ganz normal bearbeitet und versandt.“ Die Löhne und Gehälter der rund 75 Mitarbeiter des Unternehmens sind durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert.
Tayler betreibt insgesamt neun Standorte in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie einen Online-Shop. Neben Produkten bekannter Modemarken wie LEE, GUESS und ONLY vertreibt Tayler erfolgreich die Eigenmarke STRANGE. Wie die gesamte Branche befindet sich auch Tayler derzeit in einem schwierigen Marktumfeld. So führen die Inflation und die schwache Konjunktur aktuell bei vielen Verbrauchern zu einer deutlichen Kaufzurückhaltung. Hinzu kommen die zeitweise stark gestiegenen Energiepreise im Zuge des Ukraine-Kriegs, sowie sprunghaft gestiegene Mietkosten aufgrund von Mietverträgen, die an die Inflationsentwicklung gekoppelt sind. Im Zuge der Eigenverwaltung will Tayler vor allem seine Kostenstruktur anpassen und verbessern.
Bei einem Eigenverwaltungsverfahren handelt es sich um ein sehr wirksames und erfolgreiches Sanierungsinstrument. Anders als bei einem klassischen Insolvenzverfahren bleibt dort die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung. Das Insolvenzrecht erlaubt dies nur in Fällen, in denen Unternehmen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Beides trifft auf Tayler zu. Die Eigenverwaltung bietet zudem Instrumente, die außerhalb eines solchen Verfahrens nicht zur Verfügung stehen. So können z.B. ungünstige Verträge deutlich leichter gekündigt bzw. neu verhandelt werden.
Bei einem Eigenverwaltungsverfahren setzt das zuständige Amtsgericht einen sog. Sachwalter ein. Dieser überwacht ähnlich wie ein Aufsichtsrat das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Als vorläufiger Sachwalter wurde der renommierte Sanierungsexperte Prof. Dr. Lucas F. Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing bestellt. Für die Dauer der Restrukturierung wird die Geschäftsführung von Rechtsanwalt und Sanierungsexperten Thomas Mulansky von der Dresdner Kanzlei Mulansky & Kollegen sowie von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Graf Treuhand begleitet. Das Verfahren soll bereits im Frühjahr 2024 wieder abgeschlossen sein.