Dresden, 30. Juni 2026. Der Insolvenzverwalter des „Förderverein Lingner-Schloß e.V.“, Prof. Dr. Lucas F. Flöther, hat soeben die mögliche Übertragung des Erbbaurechtsvertrages für das Lingnerschloss an zwei Investoren vertraglich gesichert. Die potenziellen Erwerber sind Oliver Kreider und Thomas Bohn, zwei Unternehmer aus Dresden und Radebeul. Unterdessen hat Flöther eine Vereinbarung mit einem Dresdner Gastronomen für die Übernahme der Außengastronomie im Lingnerschloss während der Übergangszeit bis zur Stadtratsentscheidung über die Übertragung getroffen.
„Oliver Kreider und Thomas Bohn haben sich vertraglich verpflichtet, den Betrieb des Schlosses einschließlich der Gastronomie zu übernehmen sowie alle Einrichtungen des Schlosses wie bisher in vollem Umfang der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“, betonte Insolvenzverwalter Flöther nach Unterzeichnung des Notarvertrages. „Die Investoren übernehmen im Falle der Zustimmung des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden ein Erbbaurecht, das auf Grundlage des Lingner-Vermächtnisses weiterhin klaren Vorgaben unterliegt.“
Im Vermächtnis sowie im Erbbaurechtsvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass der Pächter das Lingnerschloss „einer gemeinnützigen Nutzung oder einem dieser dienenden“ zuzuführen hat. Ferner muss ein Pächter „selbst oder durch Dritte in dem Hauptgebäude, der Villa Stockhausen („Lingnerschloss“), eine öffentliche Gaststätte einrichten und betreiben. Und schließlich legt der Pachtvertrag fest, dass der Pächter den „auf dem Erbbaugrundstück befindlichen Park dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten“ hat. Zusätzlich haben sich die Investoren verpflichtet, alle nötigen Investitionen am Schloss zu finanzieren. Aktuelle Schätzungen gehen von einem Investitionsbedarf von mindestens 1 Mio. Euro aus.
Die Investoren haben bereits mit den Mitgliedern des Fördervereins vereinbart, dass diese auch weiterhin eine wichtige Rolle beim operativen Betrieb des Schlosses übernehmen. „Eine Wohnnutzung ist im Pachtvertrag ausgeschlossen“, ergänzte Lucas F. Flöther. „Sollten die Pächter diesen Vorgaben nicht folgen, hat die Landeshauptstadt Dresden umfangreiche Sanktionsmöglichkeiten, insbesondere die Geltendmachung des sogenannten Heimfalls, der die Rückübertragung des Nutzungsrechts am Objekt und damit die Beendigung des Erbbaurechtsvertrags bedeuten würde.“
Der heute geschlossene Übertragungsvertrag geht auf einen vor dem Oberlandesgericht Dresden zwischen dem Insolvenzverwalter und der Stadt Dresden geschlossenen Vergleich zurück. Dieser Vergleich hatte sich bereits bei der Verhandlung vor dem zuständigen Senat am 21. April 2026 abgezeichnet. Damals wurde bekannt, dass zwei Investoren angeboten hatten, den Erbbaurechtsvertrag für 1,65 Mio. Euro zu übernehmen. Dies war das erste und bis heute einzige seriöse Angebot überhaupt, das Investoren seit Beginn des Insolvenzverfahrens abgegeben hatten. Die Behauptung anderer Interessenten, sie hätten nicht rechtzeitig von dem Angebot gewusst, ist demnach nicht stichhaltig. Allen anderen Interessenten blieb also reichlich Zeit, selbst in den Investorenprozess einzusteigen – und nicht erst am Tag vor dem heutigen Notarvertrag.
Der heute beurkundete Übertragungsvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Stadtrat auf seiner Sitzung im September sowie die Insolvenzgläubiger des Förderverein Lingner-Schloß e.V. der Übertragung an die von den Herren Kreider und Bohn gegründete Betreibergesellschaft zustimmen. Die gestern neu hinzugekommene Bietergruppe kann also den Bieterprozess durchaus noch für den Fall durchlaufen, dass der Stadtrat sich gegen den heute geschlossenen notariellen Übernahmevertrag entscheidet. Der andere vor einigen Tagen bekannt gewordene Bieter will sein Angebot laut Zeitungsberichten allerdings zurückziehen.
Der Eintritt der neuen Bietergruppe in den Investorenprozess rechtfertigte allerdings keinesfalls eine Verschiebung des heutigen Notartermins. Die Verantwortung des Insolvenzverwalters ggü. den Gläubigern verbietet es, einen lange anberaumten Vertragsabschluss abzusagen, nur weil sich eine neue Bietergruppe kurzfristig gemeldet hat. Der Insolvenzverwalter kann hier kein Risiko auf Kosten der Gläubiger eingehen. Hätte er den heutigen Vertrag nicht abgeschlossen, wäre es nicht auszuschließen gewesen, dass die Gläubiger am Ende leer ausgehen, wenn die heute vertraglich verpflichteten Investoren als auch die neuen Bieter abgesprungen wären. „Ein anderes Vorgehen seitens der Insolvenzverwaltung, die ausschließlich den Interessen der Gläubiger verpflichtet ist, wäre also grob fahrlässig gewesen“, unterstrich der Insolvenzverwalter. „Hinzu kommt, dass in diesem Fall die Stadt Dresden in vollem Umfang in alle Verpflichtungen eintreten müsste.“ Infolge des geschlossenen Vergleichs wäre sie verpflichtet, selbst die 1,65 Mio. Euro an die Insolvenzmasse zu zahlen und zudem für die fälligen Unterhaltskosten und Investitionen am Schloss einzustehen.
Der heute geschlossene Vertrag sichert hingegen – die Zustimmung des Stadtrates vorausgesetzt – den Gläubigern eine weit überdurchschnittliche Insolvenzquote i.H.v. bis zu 70 Prozent zu. Die durchschnittliche Insolvenzquote liegt in Deutschland bei zurzeit rund 6 Prozent. Die Gläubiger, unter denen sich auch bis heute ehrenamtlich engagierte Vereinsmitglieder finden, haben der heute vertraglich fixierten Investorenlösung bereits ihre Zustimmung signalisiert.
Für die Zeit zwischen dem Ende des laufenden Betreibervertrages mit der STESAD GmbH am 31. Juli 2026 und der Entscheidung des Stadtrates hat der Insolvenzverwalter den Betrieb des Schlosses bereits sichergestellt. Die vom Förderverein bewirtschafteten Veranstaltungsräume stehen in diesem Zeitraum unverändert der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dies übernehmen wie bereits zuvor die ehrenamtlichen Mitglieder des Fördervereins. Auch für den Betrieb der Gastronomie hat die Insolvenzverwaltung eine Zwischenlösung mit einem lokalen Gastronomen vereinbart, so dass insbesondere der Betrieb des Biergartens während der gesamten Freiluftsaison gesichert ist.
Der Förderverein Lingner-Schloß e.V. hatte Ende November 2023 Insolvenzantrag gestellt. Insolvenzverwalter Flöther hat seitdem den Betrieb des Schlosses nahezu uneingeschränkt fortgeführt, damit bis zum heutigen Tage Veranstaltungen stattfinden können und die Gastronomie ihren Betrieb aufrecht erhalten konnte. Der Förderverein hatte das Schloss im Jahr 2005 auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages von der Stadt übernommen und sich im Gegenzug für eine umfassende Sanierung des historisch bedeutsamen Gebäudes verpflichtet. Seitdem hat der Verein nach eigenen Angaben mindestens rund 15 Millionen Euro in die Renovierung und Instandhaltung des Gebäudes investiert.
Über Flöther & Wissing
Flöther & Wissing gehört zu den führenden deutschen Kanzleien auf allen Gebieten des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts. Seit über 20 Jahren bietet die Kanzlei an mittlerweile zehn Standorten branchenunabhängige und übergreifende Insolvenzverwaltung, Sachwaltung, Eigenverwaltung und Sanierungsberatung. Laut aktueller Insolvenzkanzlei-Rankings führender Fachmagazine, wie Wirtschaftswoche, FOCUS oder JUVE gehört Flöther & Wissing zu den Top-Kanzleien in Deutschland. Namenspartner Prof. Dr. Lucas Flöther ist Mitglied des Gravenbrucher Kreises, der Vereinigung der führenden Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands. Bis Anfang 2023 war er acht Jahre lang Sprecher dieser Organisation.
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