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Lingnerschloss: Investorenlösung in greifbarer Nähe

Dresden, 16. Juni 2026. Die Verhandlungen mit einem neuen Investor für den Betrieb des Lingnerschlosses stehen kurz vor dem Abschluss. Dies teilte Professor Dr. Lucas F. Flöther, Insolvenzverwalter des „Förderverein Lingner-Schloß e.V.“, heute mit. Der potenzielle Investor will vom Insolvenzverwalter das Erbbaurecht übernehmen und anschließend den Betrieb aller Einrichtungen des Schlosses einschließlich der Gastronomie übernehmen. Dabei sollen die Einrichtungen des Schlosses in vollem Umfang wie bisher der Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Die Übertragung auf den neuen Betreiber soll bereits zu Anfang September 2026 erfolgen.

Voraussetzung für den Vollzug dieses Übertragungsvertrages ist, dass der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden voraussichtlich Anfang September 2026 dem Erwerb des Erbbaurechtes durch den Investor zustimmt. Außerdem muss die Gläubigerversammlung den Übertragungsvertrag billigen, weil das Erbaurecht zurzeit noch bei dem insolventen „Förderverein Lingner-Schloß e.V.“ liegt. Die Zustimmung der Gläubiger kann aber als sicher gelten, da durch die Kaufpreiszahlung des Investors die Gläubiger eine weit überdurchschnittliche Insolvenzquote i.H.v. rund 70 Prozent erhielten. Die durchschnittliche Insolvenzquote liegt in Deutschland bei zurzeit rund 6 Prozent.

Die Unterzeichnung des Übertragungsvertrages zwischen Insolvenzverwalter Flöther und dem potenziellen Investor könnte nach jetzigem Stand zwar schon Ende Juni erfolgen, würde aber erst mit der Zustimmung von Stadtrat und Gläubigern wirksam. Für die Zeit zwischen dem Ende des laufenden Betreibervertrages mit der STESAD am 31. Juli 2026 und der Entscheidung des Stadtrates hat der Insolvenzverwalter den Betrieb des Schlosses bereits sichergestellt. Die vom Förderverein bewirtschafteten Veranstaltungsräume stehen in diesem Zeitraum unverändert der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dies übernehmen wie bereits zuvor die ehrenamtlichen Mitglieder des Fördervereins. Auch für den Betrieb der Außengastronomie soll eine Zwischenlösung gefunden werden, damit diese den Dresdner Bürgern in der wichtigen Sommersaison zur Verfügung steht.

Für die Zeit nach Vollzug des Übertragungsvertrages hat sich der Investor in vollem Umfang auf die Bedingungen des sogenannten „Lingner-Testaments“ verpflichtet, also den dauerhaften Zugang der Öffentlichkeit zu den Einrichtungen des Schlosses. „Von dem Übertragungsvertrag mit dem Investor würden alle wesentlichen Beteiligten ganz erheblich profitieren“, betonte Insolvenzverwalter Professor Dr. Lucas F. Flöther, einer der bekanntesten deutschen Sanierungsexperten und Namenspartner der Kanzlei Flöther & Wissing. „Die Bürger der Stadt Dresden, weil das Schloss in vollem Umfang der Öffentlichkeit zugänglich bliebe; die Landeshauptstadt Dresden, weil die Finanzierung des Betriebes und der nötigen Sanierungsarbeiten in voller Höhe vom Investor käme; und schließlich die Gläubiger durch eine Insolvenzquote in enormer Höhe.“ Flöther ergänzte, dass Landeshauptstadt und Insolvenzmasse auch dadurch profitierten, dass durch diese Lösung die hohen Kosten für die Fortführung des am Oberlandesgericht Dresden laufenden Rechtsstreites zwischen dem Insolvenzverwalter und der Landeshauptstadt Dresden deutlich reduziert werden könnten.

Der Förderverein Lingner Schloß e.V. hatte Ende November 2023 Insolvenzantrag gestellt. Insolvenzverwalter Flöther hat seitdem den Betrieb des Schlosses nahezu uneingeschränkt fortgeführt, damit bis zum heutigen Tage Veranstaltungen stattfinden können und die Gastronomie ihren Betrieb aufrecht erhalten konnte. Der Förderverein hatte das Schloss im Jahr 2003 auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages von der Stadt übernommen und sich im Gegenzug für eine umfassende Sanierung des historisch bedeutsamen Gebäudes verpflichtet. Seitdem hat der Verein nach eigenen Angaben rund 15 Millionen Euro in die Renovierung und Instandhaltung des Gebäudes investiert.

Über Flöther & Wissing

Flöther & Wissing gehört zu den führenden deutschen Kanzleien auf allen Gebieten des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts. Seit über 20 Jahren bietet die Kanzlei an mittlerweile zehn Standorten branchenunabhängige und übergreifende Insolvenzverwaltung, Sachwaltung, Eigenverwaltung und Sanierungsberatung. Laut aktueller Insolvenzkanzlei-Rankings führender Fachmagazine, wie Wirtschaftswoche, FOCUS oder JUVE gehört Flöther & Wissing zu den Top-Kanzleien in Deutschland. Namenspartner Prof. Dr. Lucas Flöther ist Mitglied des Gravenbrucher Kreises, der Vereinigung der führenden Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands. Bis Anfang 2023 war er acht Jahre lang Sprecher dieser Organisation.

www.floether-wissing.de

Christoph Möller

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