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Masseunzulänglichkeit für Colosseum-Betriebsgesellschaft angezeigt

Berlin, 26. August 2020. Der Insolvenzverwalter der „Kino Colosseum Betriebsgesellschaft mbH“ hat beim Amtsgericht Charlottenburg die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Der Grund dafür ist, dass die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel des Unternehmens voraussichtlich nicht ausreichen, um die bestehenden sonstigen Verbindlichkeiten entsprechend ihrer Fälligkeit zu erfüllen.

Die Colosseum-Betriebsgesellschaft hatte bereits seit der Corona-bedingten Schließung im März 2020 kaum Einnahmen erzielen können. Zugleich entstanden aber weiter erhebliche Verbindlichkeiten, unter anderem für Löhne und Gehälter sowie aus dem bestehenden Pachtvertrag für das Kinogebäude.

Aufgrund offener Pachtansprüche hat die Eigentümerin der Betriebsimmobilie den Pachtvertrag inzwischen außerordentlich fristlos gekündigt. Der Insolvenzverwalter muss die Immobilie deshalb umgehend an die Eigentümerin zurückgeben. Die dafür erforderlichen Schritte wurden bereits eingeleitet.

Pressekontakt

Christoph Möller

Tel: +49 (0)221 801087-87
E-mail: cm@moeller-pr.de