Die Warnow Klinik in Bützow südlich von Rostock bereitet im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens die Umsetzung ihres bereits seit längerem entwickelten Zukunftskonzeptes vor. Ziel ist es, die wohnortnahe medizinische Grundversorgung für die Menschen im Bützower Land langfristig zu sichern. Dazu soll der Standort in eine „sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung“ (süV) weiterentwickelt werden.
Hintergrund ist, dass die Krankenhausreform zwar den Weg für neue Versorgungsformen eröffnet hat. Allerdings fehlt es bei den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen noch an den erforderlichen Regelungen für die konkrete Umsetzung und insbesondere die Vergütung. Für kleinere Krankenhäuser wie die Warnow Klinik führt diese Übergangsphase zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen. Die bisherige Krankenhausstruktur ist dauerhaft nicht kostendeckend zu betreiben. Doch ohne die vollständige Umsetzung von verlässlichen regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen kann die geplante Zielstruktur nicht umgesetzt werden.
Der neue Eigentümer Curiates hatte nach der Übernahme Anfang 2024 umfangreiche Maßnahmen zur Stabilisierung und Reorganisation der Klinik eingeleitet. Dennoch bleibt die Warnow Klinik strukturell hoch defizitär. Der laufende Betrieb konnte bislang nur durch erhebliche Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie durch Finanzierungen der Hausbank aufrechterhalten werden.
Die Warnow Klinik verfolgt deshalb weiterhin das Ziel, sich in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung umzuwandeln. Diese neue Versorgungsform wurde im Zuge der Krankenhausreform geschaffen. Sie verbindet an einem Standort wohnortnahe stationäre Basisversorgung mit ambulanten, pflegerischen und koordinierenden Leistungen und soll insbesondere in ländlichen Regionen die Krankenhaus-Grundversorgung sichern.
Die Umwandlung regionaler Krankenhäuser in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen kann zwar bereits vorbereitet und beantragt werden. Die für den laufenden Betrieb erforderlichen Vergütungsstrukturen treten nach aktuellem Stand allerdings erst zum 1. Januar 2027 in Kraft, da durch eine Regelung im Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) des Bundes Umwandlungen in süV nur noch zum Jahreswechsel möglich sind.
Das trifft auf Kritik von Landesgesundheitsministerin Stefanie Drese. „Diese starre Regelung im KHAG gefährdet gewollte Anpassungsprozesse und ist nicht im Sinne der Krankenhausreform“, betonte Drese. In Mecklenburg-Vorpommern gebe es mit Bützow und Crivitz gerade zwei kleinere Krankenhäuser, die jetzt den Weg zu einem süV einschlagen wollen und sich bereits auf eine unterjährige und kurzfristige Ausweisung als süV eingestellt haben. „Diesen beiden Krankenhäusern wird die Umstrukturierung vom Bund nun deutlich erschwert“, verdeutlichte Drese. Die Ministerin kündigte an, sich noch einmal direkt ans Bundesgesundheitsministerium zu wenden, um Übergangslösungen für die Einführung von süV zu schaffen.
Für die Warnow Klinik reicht die vorhandene Liquidität nicht aus, um die Übergangsphase ohne zusätzliche Sanierungsmaßnahmen zu überbrücken. Die Geschäftsführung hat sich daher entschlossen, ein sogenanntes Schutzschirmverfahren einzuleiten. „Dieses Verfahren schafft einen geordneten rechtlichen Rahmen, um notwendige Restrukturierungsschritte frühzeitig umzusetzen und die Transformation zur neuen Klinikstruktur abzusichern“, so Klinik-Geschäftsführer Dr. Marco Krüger.
Der Vorteil eines Schutzschirmverfahrens liegt darin, dass die Klinikleitung die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in eigener Verantwortung umsetzen kann (Eigenverwaltung). Zugleich stehen unter einem Schutzschirm zahlreiche wirksame, bewährte und schnell umzusetzende Instrumente zur Verfügung, was einen zügigen Abschluss der Neuaufstellung ermöglicht. Ein Schutzschirmverfahren muss von einem Gericht bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Die Warnow Klinik ist nicht zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Rostock hat dem Schutzschirmverfahren für die Klinik bereits zugestimmt.
Die Klinik-Geschäftsführung hat bereits die rund 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Klinik über die Einleitung des Schutzschirmverfahrens informiert. Während des Verfahrens wird der Betrieb der Klinik unverändert fortgeführt. Die Löhne und Gehälter aller Mitarbeiter werden während des Schutzschirmverfahrens durch die Arbeitsagentur bezahlt. Entlassungen oder sonstige personelle Einschnitte sind für die Dauer des Schutzschirmverfahrens derzeit nicht vorgesehen.
„Das Schutzschirmverfahren ist ein Instrument für Unternehmen, die frühzeitig selbst handeln und noch über Spielraum für eine tragfähige Lösung verfügen“, sagt Thomas Mulansky, der die Klinik bei der Neuaufstellung berät und bereits an zahlreichen erfolgreichen Kliniksanierungen beteiligt war. „Die sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung ist für die Warnow Klinik der richtige Zielpfad, um die regionale Versorgung dauerhaft zu sichern.“
Bei einem Schutzschirmverfahren bestellt das zuständige Amtsgericht einen Sachwalter. Dieser überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger.
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